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Strafrecht

Straf­verteidigung

„in dubio pro reo“

Im Zweifel für den Angeklagten ist der ungeschriebene Grundsatz im Strafrecht, der bis heute, vor allem im Strafprozessrecht, prägend ist. Dieser gewährleistet, dass keine Verurteilung erfolgen darf, wenn im Rahmen der freien Beweisführung die Schuld des Angeklagten nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts feststeht. Die Praxis zeigt aber auch, dass es bei festgestellter Schuld und zu erwartender Verurteilung des Strafmaßes u. a. davon abhängen kann, welcher Eindruck dem Gericht durch den bzw. vom Angeklagten vermittelt wird. Hierauf kann der Strafverteidiger mitunter großen Einfluss nehmen. Sinn und Zweck des Strafverteidigers ist die Ausübung der Beistands-, der Aufklärungs- und der Kontrollfunktion im Interesse des Betroffenen. Wir stellen Ihnen hierfür die notwendige Kompetenz und Erfahrung zur Verfügung.

Ordnungs­widrig­keiten

Eine Ordnungswidrigkeit ist nach deutschem Recht eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, für die das Gesetz als Ahndung nur ein Bußgeld vorsieht. Der Gesetzgeber sieht bei diesen leichten Rechtsverstößen es als ausreichend an, zunächst nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern entsprechenden Bußgeldern. Da jedoch gerade im Straßenverkehr neben dem Bußgeld und der Verwirklichung eines entsprechenden Bußgeldtatbestandes oft auch ein Fahrverbot mit weit reichender Wirkung verhängt werden kann, ist es auch hier dringend zu empfehlen, sich rechtzeitig anwaltlich beraten zu lassen. Wir beraten Sie über das Verfahren, Rechtsmittel und Verteidigungsstrategien, auch im Hinblick auf die möglichen Nebenfolgen.

Nebenklage / Zeugen­beistand

Die Nebenklage ermöglicht den Opfern bestimmter Straftaten die aktive Teilnahme am Strafverfahren. Der Nebenkläger ist vor allem über die Mitwirkungsmöglichkeiten in der Hauptverhandlung und die Wahrnehmung seiner prozessual eingeräumten Rechte in der Lage, die Sachaufklärung zu fördern und seinem Genugtuungsinteresse zur Durchsetzung zu verhelfen. Wir kennen Ihre Rechte (Beweisantragsrecht, Fragerecht, Beanstandungsrecht, usw.) und verhelfen Ihrem Interesse zur optimalen Durchsetzung im Strafprozess.

Weit verbreitet ist die falsche Vorstellung, die wesentliche Aufgabe des Zeugenbeistands sei die Begleitung des Zeugen zu der Vernehmung. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt tatsächlich jedoch – ebenso wie bei der klassischen Strafverteidigung auch – eigentlich im Vorfeld des eigentlichen Vernehmungstermins. Der Beistand muss sich deshalb, um Konfliktpotenzial und Risiken für den Zeugen möglichst frühzeitig zu erkennen, genauestens über die Wahrnehmung seines Mandanten berichten lassen.

Hauptaufgabe ist danach auch, zu prüfen, inwieweit dem Mandanten Zeugnis- und mögliche Auskunftsverweigerungsrechte zustehen können. Diese Fragen sollten jedoch nur von einem Profi geklärt werden, der zudem der Schweigepflicht unterliegt. Lassen Sie sich rechtzeitig aufklären und beraten!

Firmen­verteidigung

Staatliche Verfolgungsmaßnahmen zielen immer mehr auf „das Unternehmen hinter dem Täter“ ab. Presseberichte über Durchsuchungsaktionen in Firmenräumen, Festnahmen von Geschäftsführern und Vorständen oder auch nur werbewirksam erstattete Strafanzeigen können ein Wirtschaftsunternehmen schwer schädigen, ohne dass es sich als juristische Person im eigentlichen Sinne überhaupt strafbar machen kann.

Leider meinen in Rechtsabteilungen der Unternehmen tätige Anwälte oder Justiziare oft, dass es durchaus abwechslungsreich erscheint, in die spannende Materie eines Kriminalfalles einzutauchen, um mit Strafverfolgern an einem Tisch zu sitzen und den Fall zu bearbeiten. Staatsanwaltschaft und Kriminalbeamte sind jedoch keine Geschäftspartner, die im Rahmen eines mit dem Wirtschaftsunternehmen gemeinsam zu realisierenden Projekts an einem übergeordneten Ziel arbeiten. Sie verfolgen vielmehr nur ihre eigene Strafverfolgungsaufgabe, die tendenziell gegen das Wirtschaftsunternehmen und die dort tätigen Verantwortlichen gerichtet ist, sofern diese in Verdacht geraten sind. Da beim Strafrecht auf der einen Seite ein absoluter Profi, der Staatsanwalt, sitzt, muss auf der anderen Seite in der Regel auch ein Anwalt mit besonderer Qualifikation sitzen, so dass wir Ihnen nur dazu raten können, einen erfahrenen Strafverteidiger aus unserer Kanzlei in Ihr Verteidigungsteam einzubinden.

Wir helfen Ihnen dabei, über effiziente Wahrnehmung von Verfahrensrechten und Handlungsmöglichkeiten dem staatlichen Zugriff nicht schutzlos ausgesetzt zu sein.