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Baurecht

Baumängel

Bau ohne Mangel – Traum oder Realität

Wer kennt nicht das Gerücht:

„Einen Bau ohne Mangel gibt es nicht“. Die Praxis zeigt, dass es sich hierbei leider nicht nur um ein Gerücht handelt.

Wir beraten Sie, ob überhaupt ein Baumangel vorliegt, über Beweissicherungsmaßnahmen, Ihre Rechte gegenüber dem Bauunternehmer, empfehlen Ihnen kompetente Sachverständigenhilfe und achten darauf, dass Sie durch Fristversäumnisse keine Rechtsnachteile erleiden.

Hier können wir Ihnen die Kompetenz des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht und die Vermittlung von erfahrenen Architekten sowie Sachverständigen anbieten.

Baurecht

Grund­stücks­recht

Wir vertreten Ihre Interessen als Grundstückserwerber und Grundstückseigentümer bei allen Fragen des Grundstückskaufs, der Abwehr unberechtigter und Durchsetzung berechtigter Forderungen.

Fragen von Niesbrauchrechten, Dienstbarkeiten, Wohnrechten, aber auch die öffentlich-rechtlichen Fragen der Bebaubarkeit und Vereinbarkeit von Bauvorhaben mit Bebauungsplänen und dem Bauplanungs- und Ordnungsrecht werden von uns geklärt.

Gerne erklären wir Ihnen auch alle Klauseln und Regelungen des Ihnen von einem Notar übermittelten Entwurfs eines Grundstückskaufvertrages.

Honorar / Werklohn

Nicht nur Bauherren sondern auch Bauunternehmer und Architekten gehören zu unseren Mandanten. Hier liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Prüfung und dem Entwurf von Bauwerksverträgen, der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen und der Durchsetzung der Vergütung.

Wir nutzen für Unternehmer die gesetzlichen Sicherungsmöglichkeiten, setzen Nachtragsforderungen durch und bieten auch praktische Lösungen, damit der Bauunternehmer seine zustehende Vergütung auch tatsächlich erhält.

Wir entwirren für Architekten und Ingenieure die komplizierten Regelungen der HOAI und wehren Haftungsansprüche von beteiligten Bauherren oder Bauunternehmen ab.