Gesellschaftsrecht
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsverträge
Die Beratung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrages setzt zunächst die Aufklärung über die möglichen Rechtsformgestaltungen voraus. Je nach Rechtsformwahl sind die Gründungsvoraussetzungen, das notwendige Kapital und die Haftung der Gesellschafter, sehr unterschiedlich. Außerdem gilt es, die steuerlichen Konsequenzen zu bedenken, so dass wir auch hier sehr eng mit unseren oder auch Ihren Steuerberatern zusammenarbeiten. Aber auch die Auslegung bestehender Gesellschaftsverträge, Abänderungen und deren Durchsetzung gehört insoweit zu unserem Beratungsangebot.
Gesellschafter / Geschäftsführerhaftung
Je nach Rechtsform der Gesellschaft können Haftungstatbestände der Gesellschafter oder Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft oder Mitgesellschaftern bestehen.
Wir beraten Sie als Gesellschafter oder auch Geschäftsführer über diese Haftungsrisiken und darüber, wie entsprechende Schadensersatzansprüche gegenüber dem Schädiger durchgesetzt werden können.