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Kapital­markt­recht

Fonds­beteiligung

Wir beraten Sie in allen Angelegenheit Ihrer Geldanlage. Der Schwerpunkt unserer Kompetenz liegt in diesem Gebiet insbesondere in der Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger in den Fällen gescheiterter geschlossener Immobilienfonds und anderer Erwerbermodelle.

Steuersparanlagen, wie beispielsweise atypische stille Beteiligungen, entpuppen sich leider allzu oft als „schwarzes Loch“, bei denen nicht nur die Gefahr des Totalverlustes besteht, sondern unter Umständen auch einer Nachschusspflicht. Wir prüfen für Sie die Verträge, Rückabwicklungsmöglichkeiten und Rückzahlungsansprüche.

Kapital­anlage­betrug

Viele Anleger werden jährlich Opfer dubioser Anleger- und Vermittlungsgesellschaften, die sich vorwiegend auf dem sog. „grauen Kapitalmarkt“ tummeln. Hierdurch entstehen jährlich Schäden in Millionenhöhe.

Wir vertreten geschädigte Anleger gegen Vermittler und Hintermänner, sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich.

Anleger­schutz

Durch fragwürdige Kapitalanlagen verlieren Anleger pro Jahr ca. 30 Milliarden Euro. Dieser „graue Markt“ ist nur schwer überschaubar. Wir beobachten und durchdringen für Sie diesen Markt und halten Sie auf dem Laufenden. Hierzu zählt beispielsweise auch das Durchforsten von Warnlisten der Verbraucherschützer. Fragen Sie uns, wenn Sie Hilfe brauchen und sich unsicher fühlen nach oder vor dem Abschluss einer Kapitalbeteiligung. Mit Hilfe von aktuellen Informationen und der Kenntnis neuester höchstrichterlicher Entscheidungen, werden wir auch Ihre Ansprüche durchsetzen.