Prüfen Sie Ihre Steuerbescheide
Die Anzahl von Musterprozessen, die gegenwärtig in steuerlichen Verfahren geführt wird, ist zwischenzeitlich sehr groß geworden.
Sollten Sie von einem dieser Musterverfahren betroffen sein, so müssen wir Ihnen dringend anraten, nach Ihrem Steuerbescheid Einspruch einzulegen und bis zur Entscheidung das Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 der Abgabenordnung zu beantragen.
Sinnvollerweise sollte bereits im Zuge der Abgabe der Steuererklärung auf die laufenden Verfahren hingewiesen werden.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit ist gegenwärtig auf folgende Musterverfahren hinzuweisen:
- Berufliche Fortbildung
- Höhe der abzurechnenden Fahrkosten
- Fahrtkosten für den Arbeitsweg (generell)
- Kürzung der Fahrtkostenpauschale (verfassungswidrig!)
- Doppelte Haushaltsführung
- Kosten für doppelte Haushaltsführung nach Aufnahme eines neuen Lebensmittelpunktes, der vom bisherigen Wohnsitzort entfernt ist?
- Reisekosten
- Anteilige Reisekosten für berufliche und private Veranlassung
- Abzug von Werbungskosten
Hier ist die Frage gestellt, ob es verfassungsgemäß ist, dass Arbeitnehmer die Werbungskosten nur über die Pauschale von 920,00 € absetzen können oder höhere Werbungskosten belegen müssen, während Bundestagsabgeordnete ohne Nachweis 30 % ihrer Gesamtbezüge als Werbungskosten abziehen dürfen.
- Kinderbetreuungskosten
Ist die Kappung der Betreuungskosten von Kindern unter 14 Jahren auf 2/3 der Kosten, maximal 4.000,00 € je Kind zulässig? - Begrenzter Abzug der Rentenbeiträge:
Ist es zulässig, dass Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung nur begrenzt als Sonderausgaben abgezogen werden dürfen, später jedoch ein höherer Anteil der Auszahlung steuerpflichtig ist? - Kirchgeld
Ist das besondere Kirchgeld, das in einigen Bundesländern (so auch in Bayern) erhoben wird, verfassungswidrig? - Steuerberaterkosten
- Ist die Abschaffung privater Steuerberatungskosten verfassungswidrig?
Bitte prüfen Sie Ihre steuerliche Situation im Hinblick auf die entsprechenden Musterverfahren; nur wenn Sie von sich aus aktiv werden, können Sie an dem möglicherweise positiven Ergebnis der Musterverfahren teilhaben.
- Ist die Abschaffung privater Steuerberatungskosten verfassungswidrig?