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Für Kreditnehmer
Wir beraten Kreditnehmer zu allen Fragen der Aufnahme und Rückzahlung von Krediten. Das Spektrum reicht hier vom Unternehmer mit den Finanzierungsinstrumenten für den Geschäftsbetrieb bis zum Verbraucher mit dessen Finanzierung der eigenen Immobilie oder Konsumartikeln.
Unser auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierter Kollege hilft Ihnen bei der Klärung der hier entstehenden Probleme und berät Sie auch über die Problematik der Abtretung von Darlehensforderungen und möglichen Schadenersatzansprüchen durch falsche Beratung der Bankmitarbeiter.

Bürgschaften
Bürgschaft = „reine Formsache“?!
Im Idealfall haben Sie sich vor der Unterzeichnung der Bürgschaft umfassend von unseren Spezialisten beraten lassen, welche Auswirkungen Ihre Unterschrift haben kann.
Leider werden wir jedoch oft vor vollendete Tatsachen gestellt, sodass sich der Schwerpunkt der juristischen Beratung im Zusammenhang mit der Bürgschaft auf die Prüfung beschränkt:
Muss der Bürge überhaupt oder schon jetzt zahlen?
Wir prüfen beispielsweise für Sie: Handelt es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft, liegen Haftungsbegrenzungen oder sogar eine Überforderung naher Angehöriger vor, ist auf erste Anforderung zu zahlen, kommt eine Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit der Bürgschaft in Betracht.