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Mietrecht

Wohnungs­eigentum

In allen wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheit vertreten wir Mandanten außergerichtlich und gerichtlich. Das Beratungsspektrum reicht von der Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, über die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung und Klärung von Fragen der Verwaltung, bis hin zur Einziehung von Hausgeldern und Hausgeldvorschüssen.

Haben Sie Fragen zu:

  • Jahresabrechnung oder Wirtschaftsplan
  • Sondernutzungsrecht / Gemeinschaftseigentum
  • Wohngeld und Sonderumlagen

Wir beraten Sie und geben Tipps zur möglichen Durchsetzung in der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Gewerbe­mietrecht / Pacht

Wir entwerfen für Sie individuell den Gewerbemietvertrag nach Ihren Bedürfnissen und Interessen. Gerade im Bereich des Gewerbemietrechts ist im Vergleich zum Wohnungsmietrecht die Vertragsfreiheit des Vermieters noch viel weniger durch den Gesetzgeber eingeschränkt. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit und regeln vorausschauend bereits das, worüber es am Ende der Mietzeit keinen Streit mehr geben soll.

Auch Gewerbemieter und Pächter müssen sich nicht alles von ihrem Vermieter gefallen lassen. Wir beraten Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten aufgrund der abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarung.

Räumung / Kündigung / Mietminderung

Wir setzen Ihre Ansprüche als Vermieter durch, von der Kündigung bis zur Räumung Ihrer Wohnung. Auch rückständige Mietzinsen fordern wir für Sie ein.

Mieter beraten wir hinsichtlich Mietminderung (Schimmel, …), Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Kaution, Mieterhöhungen und so weiter.

Nach­barrecht

Das Nachbarrecht zeichnet sich durch eine hohe Komplexität und Berührungspunkte mit einer Vielzahl von Rechtsgebieten aus.

Wir behalten für Sie den Überblick und sind uns trotzdem bewusst, dass nur selten die gerichtliche Entscheidung eines Nachbarstreites auch die Lösung und die Beendigung entstandener Konflikte bedeutet. Dabei dürfte klar sein:

„Der beste Nachbarstreit ist der, der nicht entsteht.“
(Dr. Hans Reinold Horst, Rechtshandbuch Nachbarrecht, 2. Auflage 2006)

Lassen Sie sich deshalb rechtzeitig beraten, bevor sich die Fronten verhärtet haben.