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Verkehrsrecht

Unfall­regulierung

Unfall passiert. Was nun?

Vermeiden Sie, sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken und verweisen Sie am besten sofort auf Ihren spezialisierten Verkehrsanwalt. Das vermeidet fehlerhafte Schuldeingeständnisse. Nur ein Anwalt schätzt realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese gegenüber der Versicherung durchsetzen können.

Und das Beste … grundsätzlich muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten der anwaltlichen Vertretung zahlen!

Wir bieten Ihnen als besonderen Service an, dass Sie über unser Notruftelefon jederzeit und unkompliziert sofortige Hilfe erhalten können.

Achtung:
Vermeiden Sie in jedem Falle, die Ihnen zustehende Regulierungshoheit an die gegnerische Haftpflichtversicherung oder andere Beteiligte abzugeben. Diese verfolgen meist nur ein eigenes Interesse, nämlich zu Ihren Lasten den Schadensersatz so gering wie möglich zu halten bzw. auf Ihre Kosten Geld zu verdienen. Nur ein unabhängiger Interessenvertreter, wie unser spezialisierter Verkehrsanwalt, kann Ihren Interessen zur Durchsetzung verhelfen.

Bußgeld

„Man ist immer selbst sein schlechtester Verteidiger“

Gehen Sie deshalb rechtzeitig zu unseren spezialisierten Anwälten und lassen Sie sich beraten, bevor ein Bußgeldbescheid droht oder bereits erlassen wurde.

Wir kennen die Fehlerquellen bei Rotlichtüberwachung, Abstandsmessungen und Geschwindigkeitsüberschreitungen oder manche formalen Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen können.

Hinweis:
Auch wenn Sie meinen, die Verteidigung hätte keine Aussicht auf Erfolg, unsere Spezialisten überraschen Sie gerne.

Autokauf / Leasing

Wir beraten Sie in allen Belangen des Autokaufs. Ob Neufahrzeugerwerb, Gebrauchtwagenkauf oder Leasing. Wir setzen für Sie Ihre Gewährleistungsrechte durch und sorgen dafür, dass Sie Mängel nicht einfach hinnehmen müssen.

Wir sagen Ihnen, ob dem Verkäufer eine Nacherfüllung eingeräumt werden muss oder wann eine solche entbehrlich oder nicht notwendig ist.

Führer­schein

Fahrverbot, Verlust der Fahrerlaubnis oder Führerscheinverlust?!

Grundsätzlich darf man auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen nur fahren, wenn man hierzu eine ausdrückliche Erlaubnis des Staates in Form einer Fahrerlaubnis erhalten hat. Nach außen wird diese Erlaubnis durch den Führerschein dokumentiert. Verliert man diesen oder wird er gestohlen, hat man unverändert seine Fahrerlaubnis, man kann sich dann einen Ersatzführerschein ausstellen lassen. Wird jedoch die Fahrerlaubnis entzogen und verliert hierdurch der Betroffene die Fahrerlaubnis, nützt der Führerschein, den man gegebenenfalls noch im Besitz hat, nichts mehr.

Erhält ein Autofahrer ein Fahrverbot auferlegt, dann bedeutet dies, dass die Fahrerlaubnis unverändert fortbesteht, er jedoch für die Dauer des Fahrverbotes keinen Gebrauch mehr von der Fahrerlaubnis machen darf. Wer ohne Fahrerlaubnis oder während eines Fahrverbotes dennoch ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr benutzt, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Dies stellt einen neuen Grund dar, weshalb die Fahrerlaubnis entzogen werden kann bzw. die Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verlängert werden kann.

Unsere spezialisierten Anwälte beraten Sie gerne und führen Sie durch das Wirrwahr der führerscheinrechtlichen Vorschriften. Darüber hinaus kann der rechtzeitige Gang zum Anwalt auch verhindern, dass möglicherweise schwere Nachteile für den Betroffenen entstehen, wenn nämlich die Führerscheinstelle von Tatsachen Kenntnis erlangt, die Zweifel an der Geeignetheit des Autofahrers zum Führen von Kraftfahrzeugen hervorrufen.