Rückwirkende Änderungen von Vertragsbedingungen
Durch die vom Bundesjustizministerium Ende letzten Jahres erlassene Informationspflichtverordnung sind bei Lebensversicherungen ab dem 01. Juli 2008 jeweils so genannte Standmitteilungen durch die Versicherungsgesellschaften zu erstellen, die den Kunden viel mehr Informationen bieten als bisher:
- Überschüsse
Die Berechnung der Überschüsse und die Höhe der Beteiligung der Kunden an den Überschüssen muss erläutert werden. - Zugleich muss dem Kunden mitgeteilt werden, wie hoch der Mindestversicherungsbeitrag ist, für den Fall die Versicherung wird beitragsfrei gestellt oder der Beitrag minimiert.
- Des weiteren muss in den Standmitteilungen über die Höhe der Rückkaufswerte zu verschiedenen Zeiten unaufgefordert informiert werden (dies geschieht wohl auch gegenwärtig bereits in den meisten Fällen).
- Neu ist, dass die Versicherer ihren Kunden mitteilen müssen, wie viel vom Beitrag für die Kosten der Lebensversicherung in Euro und Cent abgezogen wird.
Zudem wird bei fondsgebundenen Lebensversicherungen darüber informiert werden müssen, welche Fonds zugrunde liegen und welche Vermögenswerte darin investiert sind.