Versicherungsrecht
RECHTSGEBIETE
Versicherungsvertragsrecht
Der Versicherer (Versicherungsgesellschaft) verpflichtet sich mit dem Versicherungsvertrag, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern, die er bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalls zu erbringen hat. Der Versicherungsnehmer wiederum ist verpflichtet, dem Versicherer die vereinbarte Prämie zu zahlen. Dabei ist häufig streitig, inwieweit nach den vertraglichen Vereinbarungen tatsächlich ein Versicherungsfall vorliegt, d. h. ob nach einem Ereignis tatsächlich der Versicherungsnehmer Anspruch auf die vereinbarte Versicherungsleistung hat. Wir prüfen deshalb für Sie Ihre abgeschlossenen Verträge dahingehend, welche Leistungen Ihnen zustehen, welche Obliegenheiten von Ihnen zu erfüllen sind, ob Leistungsausschlüsse vorliegen, welche Kündigungs- und Rücktrittsmöglichkeiten Ihnen zustehen.
Schadensversicherungen
Bei der Schadensversicherung ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer den durch den Eintritt des Versicherungsfalles konkret entstandenen Vermögensschaden zu ersetzen. Die Höhe dieser Eintrittspflicht hängt davon ab, in welcher Höhe ein vertragsgemäß zu deckender Schaden eingetreten ist. Das heißt, die Schadensversicherung beruht auf dem Prinzip der sog. konkreten Bedarfsdeckung, indem der durch den Versicherungsfall eingetretene Vermögensschaden ersetzt wird. Eine typische Schadensversicherung ist dabei beispielsweise die Kraftfahrzeugversicherung.
Den Gegensatz zur Schadensversicherung bildet die sog. Summenversicherung. Bei ihr hat der Versicherer im Versicherungsfall, unabhängig von dem Eintritt eines Vermögensschadens, die im Vertrag fest vereinbarte Summe zu leisten. Man spricht hierbei von der sog. abstrakten Bedarfsdeckung. Ein Beispiel einer solchen Summenversicherung ist die Lebensversicherung, bei der im Todesfall des Versicherten die vereinbarte Versicherungssumme zu zahlen ist.
Wir beraten Sie gerne weiterführend zum Thema.
Personenversicherungen
Bei der Personenversicherung ist das versicherte Risiko an eine natürliche Person gebunden. Als wichtigste Personenversicherung ist wohl die Lebens- und die Unfallversicherung bzw. Krankenversicherung zu nennen.
Wir verhelfen Ihnen je nach Versicherungsart optimal Ihre Rechte und Leistungsansprüche durchzusetzen.