Verwaltungsrecht
RECHTSGEBIETE
Öffentliches Bau- und Ordnungsrecht
Das öffentliche Baurecht umfasst sowohl bundes- als auch landesrechtliche Regelungen. Dabei wird die bauliche Nutzung des Bodens, die Zulässigkeit, die Grenzen, Ordnung und Förderung der Errichtung, Nutzung von Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen im öffentlichen Baurecht geregelt. Es wird dabei zwischen dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht unterschieden.
Das Bauplanungsrecht wird auch als Städtebaurecht oder Stadtplanungsrecht bezeichnet. Seine Aufgabe ist es, die rechtliche Qualität und Nutzbarkeit des Bodens festzulegen.
Das Bauordnungsrecht gehört materiell zu dem besonderen Polizei- und Ordnungsrecht. Sein Schwerpunkt bildet die Gefahrenabwehr.
Wir beraten Sie hinsichtlich der Zulässigkeit Ihrer Bauvorhaben und verhelfen diesen zur Durch- und Umsetzung. Wir überprüfen die Notwendigkeit einer Baugenehmigung, die Vereinbarkeit mit eventuell vorhandenen Bebauungsplänen und sorgen dafür, dass Ihre Interessen optimal gegenüber der Behörde vertreten werden.
Dienstrecht
Unter öffentlichem Dienstrecht versteht man diejenigen Vorschriften, die die Beschäftigung im Dienste einer Person des öffentlichen Rechts, also des Bundes, eines Landes oder anderer Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, regeln. Zu den Beschäftigten im öffentlichen Dienst zählen neben den Beamten vor allem die Angestellten und die Arbeiter im öffentlichen Dienst, die Richter und die Berufssoldaten.
Wir führen für Sie beispielsweise Klagen vor dem Arbeitsgericht auf die richtige Eingruppierung durch und überprüfen hierfür die entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen.
Kommunalabgabenrecht
Wir überprüfen für Sie Ihre Abgabenbescheide auf Vereinbarkeit mit den örtlichen Satzungen und beraten Sie über die Möglichkeiten der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel. Da im Kommunalabgabenbereich die Widersprüche gegen die Bescheide regelmäßig keine aufschiebende Wirkung haben, gewinnt hier auch der Eilrechtschutz besondere Bedeutung. Über die Einzelheiten informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.