Was tun bei Verkehrunfall?
Laut Statistik ereignen sich in der Bundesrepublik Deutschland ca. 4 Mio. Unfälle pro Jahr. Letztlich ist es oft nur Zufall, dass man einem Unfall entrinnt. Diejenigen von uns, die dann doch mit einer Unfallsituation konfrontiert werden, wissen oft nicht, wie sie sich in einem solchen Falle verhalten sollen.
Dieses fängt schon bei den einfachen Maßnahmen, zur Sicherung der Unfallstelle an und mündet in der Problemsituation, der Ersten Hilfe. Man stelle sich nur die Situation vor, man sei selbst in der Opferrolle und ist auf fremde Hilfe dringend angewiesen! Natürlich sollten alle dafür Sorge tragen, dass es nicht zu Unfällen kommt und uns an die Verkehrsregeln und an das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme halten. Sollten Sie dennoch in eine solche Unfallsituation kommen, möchten wir Ihnen auf diesem Wege praxisrelevante Hinweise und Tipps geben.
Sie sollten einen Unfallbericht, den Sie hier herunterladen können, jederzeit griffbereit im Kfz haben. Darüber hinaus ist es sicherlich sinnvoll im Handschuhfach/Brieftasche Adressen von Verwandten oder Freunden, die im Falle eines Unfalles mit Personenverletzung benachrichtigt werden sollen, mit zu führen.
Hier nun die wichtigsten Grundregeln:
- Unfallstelle sichern, sofort die Polizei und wenn nötig Rettungswagen rufen
- Behalten Sie einen kühlen Kopf ! Nicht vom Unfallgegner einschüchtern lassen
- Keine spontanen Schuldanerkenntnisse abgeben
- Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas verändert, vorher Skizze anfertigen oder fotografieren
- Unfallbericht ausfüllen. Am besten Ausdrucken und immer im Handschuhfach mitführen. Falls Sie den Unfallbericht nicht zur Hand haben, notieren Sie den Namen des Fahrers (Führerschein) und den des Kfz-Halters (Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung), das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners. Gehen Sie mit diesen Daten sofort zum Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, ggf. korrigieren Sie Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte
- Lassen Sie sich vor Ort von nichts und von niemandem beeinflussen. Nehmen Sie keine »kostenlosen« Angebote von unseriösen »Unfallhelfern« an, mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist
- Wenn Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf der Haftpflichtversicherer mit der Versicherung Ihres Unfallgegners verbunden werden, lassen Sie sich auch von dieser nicht beeinflussen! Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung zum Beispiel über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder anderes. Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe. Letztendlich ist sie nur daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen
- Wenn die Versicherung bei Ihnen anruft oder sonst Kontakt mit Ihnen aufnimmt: Treffen Sie auch hier keine Vereinbarungen mit der Versicherung. Verweisen Sie die Versicherung einfach an Ihren Anwalt!